Beleihungswertgutachten (BelW.) nach §16 PfandGB
Sie benötigen den Beleihungswert einer Immobilie ?
Die Ermittlung des Beleihungswertes gemäß §16 PfandGB sowie des Einheitswertes nach 198 BewG Ihrer Immobilie zur steuerlichen Wertermittlung bieten unsere Partner vorwiegend für Wohnimmobilien an: u.a. Häuser (EFH, DHH, RMH, REH, ZFH und MFH) Wohnungen und Grundstücken an. Rechtsgrundlage der Beleihungswertermittlung ist das Pfandbriefgesetz gemäß §16 Abs. 2 Satz 1 u. 2. Seit 2006 gilt bei der Beleihung von Immobilien die BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung) deren Anwendung bei Kreditinstituten zur Pfandbrieffestsetzung üblich ist.
Die Kostenansätze für eine Beleihungswertermittlung unserer lokalen Sachverständigen richten sich an die Kostenansätze (Brutto) der jeweiligen Beleihungswertgrenzen und belaufen sich wie folgt:
Die Aufwendungen und Umsetzungen für ein Beleihungswertgutachten beziehen sich wohl auf das Objekt, welches bewertet wird, sind aber auch stark abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Kreditinstituts. Ein individuelles Angebot über unsere lokalen Sachverständigenpartner ist ebenfalls möglich. Eine Anzahlung in Höhe von 30% kann über unseren Online Shop getätigt werden, der restliche Betrag in Höhe von 70% wird nach Fertigstellung an den zuständigen lokalen Partner gezahlt, inkl. ist ein gebundenes Exemplar in Farbe. Eine kostenlose Anfrage ist über unseren Online Shop möglich !
Die Kostenansätze für eine Beleihungswertermittlung unserer lokalen Sachverständigen richten sich an die Kostenansätze (Brutto) der jeweiligen Beleihungswertgrenzen und belaufen sich wie folgt:
- bis 400.000,00 EUR (Kleindarlehensbereich) Honorar 1.500 EUR inkl. MwSt.
- bis 1.000.000,00 EUR entspricht einem Honorar von 2.500 EUR inkl. MwSt.
- bis 3.000.000,00 EUR entspricht einem Honorar von 3.500 EUR inkl. MwSt.
- bis 5.000.000,00 EUR entspricht einem Honorar von 6.000 EUR inkl. MwSt.
Die Aufwendungen und Umsetzungen für ein Beleihungswertgutachten beziehen sich wohl auf das Objekt, welches bewertet wird, sind aber auch stark abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Kreditinstituts. Ein individuelles Angebot über unsere lokalen Sachverständigenpartner ist ebenfalls möglich. Eine Anzahlung in Höhe von 30% kann über unseren Online Shop getätigt werden, der restliche Betrag in Höhe von 70% wird nach Fertigstellung an den zuständigen lokalen Partner gezahlt, inkl. ist ein gebundenes Exemplar in Farbe. Eine kostenlose Anfrage ist über unseren Online Shop möglich !
Relevante Dokumente & Unterlagen zu den Liegenschaften z.B. Eckdaten, Grundrisse, Schnitte, Lageplan, Baubeschreibung, Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung, Kostenaufstellungen, Beleihungswertkriterien, etc.
oder auch aktuelle Zustandsbilder können Sie bei der Online Buchung als Bild oder pdf.-Datei direkt hochladen. Sie können auch einen gepackten ZIP Ordner benutzen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung !
Hier Muster Beleihungswertgutachten herunterladen:
Für ein ca. 30-70 seitiges Beleihungswertgutachten (inkl. Anlagen) können Sie jetzt über unseren GUTACHTEN SHOP ein unverbindliches Angebot anfragen. Das BelWert Gutachten erhalten Sie nach dem Ortstermin in ca. 2-3 Wochen !
Ein Beleihungswertgutachten gemäß §16 PfandGB enthält alle wesentlichen Punkten der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) sowie der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) und ist auch stark abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Kreditinstitut. Rechtsgrundlage der Beleihungswertermittlung ist das Pfandbriefgesetz gemäß §16 Abs. 2 Satz 1 u. 2. Seit 2006 gilt bei der Beleihung von Immobilien die BelWert-Verordnung deren Anwendung bei Kreditinstituten zur Pfandbrieffestsetzung üblich ist.
Ein Muster Beleihungswertgutachten finden Sie links und laden es durch anklicken auf das Bild einfach herunter.
Ein Beleihungswertgutachten gemäß §16 PfandGB enthält alle wesentlichen Punkten der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) sowie der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) und ist auch stark abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Kreditinstitut. Rechtsgrundlage der Beleihungswertermittlung ist das Pfandbriefgesetz gemäß §16 Abs. 2 Satz 1 u. 2. Seit 2006 gilt bei der Beleihung von Immobilien die BelWert-Verordnung deren Anwendung bei Kreditinstituten zur Pfandbrieffestsetzung üblich ist.
Ein Muster Beleihungswertgutachten finden Sie links und laden es durch anklicken auf das Bild einfach herunter.
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Beleihungswertgutachten gemäß §16 PfandGB (Definition)
"Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmal des Objekts, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzung ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden."
Beleihungswertgutachten unserer lokalen Sachverständigen werden häufig u.a für die Emission von Pfandbriefen benötigt; sowie auch für die Anrechnungserleichterung sowie der Darstellung des Eigenkapitals des Gläubigers bei Kreditinstituten und Hypothekenbanken. (hier Anfrage stellen)
Beleihungswertgutachten unserer lokalen Sachverständigen werden häufig u.a für die Emission von Pfandbriefen benötigt; sowie auch für die Anrechnungserleichterung sowie der Darstellung des Eigenkapitals des Gläubigers bei Kreditinstituten und Hypothekenbanken. (hier Anfrage stellen)
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