Beleihungswertgutachten (BelW.) nach §16 PfandGB


Relevante Dokumente & Unterlagen zu den Liegenschaften z.B. Eckdaten, Grundrisse, Schnitte, Lageplan, Baubeschreibung, Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung, Kostenaufstellungen, Beleihungswertkriterien, etc.
oder auch aktuelle Zustandsbilder können Sie bei der Online Buchung als Bild oder pdf.-Datei direkt hochladen. Sie können auch einen gepackten ZIP Ordner benutzen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung !

Hier Muster Beleihungswertgutachten herunterladen:

Für ein ca. 30-70 seitiges Beleihungswertgutachten (inkl. Anlagen) können Sie jetzt über unseren GUTACHTEN SHOP ein unverbindliches Angebot anfragen. Das BelWert Gutachten erhalten Sie nach dem Ortstermin in ca. 2-3 Wochen !

Ein Beleihungswertgutachten gemäß §16 PfandGB enthält alle wesentlichen Punkten der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) sowie der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) und ist auch stark abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Kreditinstitut. Rechtsgrundlage der Beleihungswertermittlung ist das Pfandbriefgesetz gemäß §16 Abs. 2 Satz 1 u. 2. Seit 2006 gilt bei der Beleihung von Immobilien die BelWert-Verordnung deren Anwendung bei Kreditinstituten zur Pfandbrieffestsetzung üblich ist.

Ein Muster Beleihungswertgutachten finden Sie links und laden es durch anklicken auf das Bild einfach herunter.

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Beleihungswertgutachten gemäß §16 PfandGB (Definition)

"Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmal des Objekts, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzung ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden."

Beleihungswertgutachten unserer lokalen Sachverständigen werden häufig u.a für die Emission von Pfandbriefen benötigt; sowie auch für die Anrechnungserleichterung sowie der Darstellung des Eigenkapitals des Gläubigers bei Kreditinstituten und Hypothekenbanken. (hier Anfrage stellen)

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