Preise: Gutachten §194 BauGB / HonRIb (Honorarrichtlinie)
Preise zu Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB sowie Beleihungswertgutachten nach §16 PfandGB & zur steuerlichen Wertermittlung (niedrigeren gemeinen Werts)
Zusammensetzung & Übersicht zum Angebot:
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, wie die Angebote für Vollgutachten nach §194 BauGB erstellt werden und welche Kostenansätze bei der Angebots-erstellung unserer Sachverständigen angewendet werden. Bei einer ersten Angebotserstellung seitens eines regionalen Sachverständigen wir zunächst der Verkehrswert Ihrer Immobilie abgeschätzt und ob ein entsprechender Schwierigkeitsgrad (Rechte & Belastungen) vorliegt.
Zu diesem im vorab ermittelten Grundhonorar z.B. nach HonRIb (Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung nach Honorartafel zu §3 Abs. 1 HonRIb; s. rechte Seite) fallen weitere Nebenkosten für die Ausfertigung des Gutachtens in Höhe von weiteren ca. 10% Pauschalkosten an; diese enthalten folgende Posten:
Kostenansätze für Kurzgutachten (§194 BauGB), Beleihungswertgutachten (§16 PfandGB) sowie der steuerlichen Wertermittlung.
Zu diesem im vorab ermittelten Grundhonorar z.B. nach HonRIb (Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung nach Honorartafel zu §3 Abs. 1 HonRIb; s. rechte Seite) fallen weitere Nebenkosten für die Ausfertigung des Gutachtens in Höhe von weiteren ca. 10% Pauschalkosten an; diese enthalten folgende Posten:
- Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen, Telefonkosten, Kosten für Auskünfte und Unterlagen im Rahmen der Auftragserledigung
- Kosten für die Anfertigung von Kopien und Ausdrucken
- Kosten für die Überlassung von elektronischen Dateien
- Kosten für Fotos zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens
- Kosten für die Anfertigung von Mehrausfertigungen des Gutachtens
- Fahrtkosten ab 26. km - 0,83 Euro/km inkl. MwSt.
- evtl. Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von netto 24,00 Euro pro Tag (28,56 Euro inkl. MwSt.) bei Reisen, die mind. 8 Stunden dauern.
Kostenansätze für Kurzgutachten (§194 BauGB), Beleihungswertgutachten (§16 PfandGB) sowie der steuerlichen Wertermittlung.

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Kostenansätze für Kurzgutachten (§194 BauGB) - ab 1.250 EUR inkl. MwSt. Das Honorar für ein Kurzgutachten kann auch individuell über das Angebot des Sachverständigen vereinbart werden. Kostenansätze zu Beleihungswertgutachten (§16 PfandGB) über Partner berechnen sich aus Kosten für ein Voll- oder Kurzgutachten zuzüglich einem Aufschlag von 10% Brutto für die Beleihungswertermittlung. Kostenansätze zur steuerlichen Wertermittlung beinhaltet u.a. die Überprüfung der Feststellungsbescheide vom Finanzamt, diese richten sich z.B. nach HonRIB zzgl. 10% Nebenkosten an.
Für die oben beschrieben Gutachten werden bestimmte Unterlagen benötigt. Eine Übersicht zu den Unterlagen finden Sie links und laden diese durch anklicken auf das Bild als pdf.-file einfach herunter.
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