Steuergutachten: steuerliche Wertermittlung zu §198 BewG und Nutzungsdauergutachten gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG


Sie benötigen ein Gutachten für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG ?

Verschenken Sie kein Geld - vor allem nicht an das Finanzamt !

Durch unser Gutachten können Sie den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer einer Immobilie gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG für die zuständige Finanzbehörde erbringen. Unser Angebot richtet sich vornehmlich an Wohnimmobilien (ETW, EFH, REH, ZFH und MFH). Für gemischt genutzte Immobilien, Gewerbe- & Industrieimmobilien oder Sonderimmobilien fragen Sie bitte ein individuelles Angebot bei uns an. 

Sie haben Fragen? Kostenlose Erstberatung unter 07222 / 50 20 995

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Sie möchten Ihren Bescheid zum gemeinen Wert mindern ?

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Aktuell können wir den Einheitswert oder den gemeinen Wert nach §198 BewG Ihrer Immobilie nach dem geltenden Modell der Grundsteuer sowie Ihrem aktuellen Feststellungsbescheid prüfen. Im Zuge der geplanten Grundsteuerreform sollten Sie auf die gesetzliche Änderungen bis 01.01.2025 vorbereitet sein.

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Lokale Gutachten UG unterstützt Sie in allen Belangen, rund um die Immobilie sei es eine Wertermittlung, Immobilienanalysen, Verkehrswertgutachten oder das Aufstellen von Modernisierungskosten durch unser Sachverständigen Netzwerk. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie!
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