Steuergutachten: steuerliche Wertermittlung zu §198 BewG und Nutzungsdauergutachten gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Sie benötigen ein Gutachten für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG ?
Sie benötigen den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer einer Immobilie gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG zur Vorlage an die zuständige Finanzbehörde ?
Die Anschaffungskosten für vermietete Gebäude oder Einheiten darin können steuerlich über einen festgelegten Abschreibungssatz und Zeitraum abgeschrieben werden. Bei einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer als der festgelegten kann unter bestimmten Umständen - begründeten Ausnahmefällen - anstelle der typisierten AfA nach § 7 Absatz 4 Satz 1 EStG die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende AfA vorgenommen werden (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG). Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, die Abschreibung entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer anstelle von festen Abschreibungssätzen vorzunehmen.
Die Anschaffungskosten für vermietete Gebäude oder Einheiten darin können steuerlich über einen festgelegten Abschreibungssatz und Zeitraum abgeschrieben werden. Bei einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer als der festgelegten kann unter bestimmten Umständen - begründeten Ausnahmefällen - anstelle der typisierten AfA nach § 7 Absatz 4 Satz 1 EStG die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende AfA vorgenommen werden (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG). Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, die Abschreibung entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer anstelle von festen Abschreibungssätzen vorzunehmen.
Die Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Bestimmung entsprechend genutzt werden kann. Dies bezieht sich nicht auf die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes, sondern nur auf den Zeitraum der Nutzung durch den aktuellen Eigentümer, der in der Regel mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung beginnt.
Laut dem BMF (Bundesfinanzministeriums) vom 22.02.2023 ist der Nachweis einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG durch die Vorlage eines Gutachtens erforderlich. Dieses Gutachten muss von einem ö.b.u.v. Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Zertifizierten Sachverständigen, welche nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle (DAkkS) als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert wurden.
Das RND-Gutachten inkl. dem Ortstermin kostet für ETW, EFH und ZFH 935 EUR inkl. MwSt. Für MFH ab 3 Einheiten werden 1.100 EUR inkl. MwSt. berechnet. Relevante Dokumente & Unterlagen z.B. Eckdaten, Grundrisse, Schnitte, Lageplan, Baubeschreibung oder auch aktuelle Zustandsbilder können Sie bei der Online Bestellung als Bild, pdf.-Datei direkt hochladen. Sie können auch einen gepackten ZIP Ordner benutzen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bestellen Sie jetzt online, schnell und einfach Ihr RND-Gutachten und profitieren Sie von höheren Abschreibungssätzen !
Verschenken Sie kein Geld - vor allem nicht an das Finanzamt !
Durch unser Gutachten können Sie den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer einer Immobilie gemäß §7 Abs. 4 Satz 2 EStG für die zuständige Finanzbehörde erbringen. Unser Angebot richtet sich vornehmlich an Wohnimmobilien (ETW, EFH, REH, ZFH und MFH). Für gemischt genutzte Immobilien, Gewerbe- & Industrieimmobilien oder Sonderimmobilien fragen Sie bitte ein individuelles Angebot bei uns an.
Sie haben Fragen? Kostenlose Erstberatung unter 07222 / 50 20 995
KONTAKTAUFNAHME an Werktagen INNERHALB VON 24 STUNDEN !
Sie möchten Ihren Bescheid zum gemeinen Wert mindern ?
Sie benötigen einen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach §198 des Bewertungsgesetzes (BewG) durch Vorlage eines Verkehrswert-Vollgutachtens nach §194 BauGB für die zuständige Finanzbehörde ?
Seit dem 21.06.2021 sind im Zuge des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetztes auch Sachverständige, welche nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Vorlage eines Gutachtens nach §194 BauGB befähigt. Weitere Tätigkeitsfelder im Netzwerk unserer lokalen und zertifizierten Sachverständigenpartner zur steuerlichen Wertermittlung sind folgende:
Seit dem 21.06.2021 sind im Zuge des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetztes auch Sachverständige, welche nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Vorlage eines Gutachtens nach §194 BauGB befähigt. Weitere Tätigkeitsfelder im Netzwerk unserer lokalen und zertifizierten Sachverständigenpartner zur steuerlichen Wertermittlung sind folgende:
- Ertragsbesteuerung und Einheitsbewertung
- Kaufpreisaufteilungen von Grund und Boden
- Grundbesitzbewertung
- Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
- Schenkung und Erbschaft
Gutachten zur Ermittlung des niedrigeren gemeinen Wertes nach §198 BewG können durch ein Verkehrswert Vollgutachten nach §194 BauGB unserer zertifizierten Sachverständigen sowohl bei der Finanzverwaltung (Finanzamt), als auch bei Finanzgerichten vorgelegt werden. Sie können über ein solches Gutachten Widerspruch zum Bescheid Ihres gemeinen Wertes nach §198 BewG beim Finanzamt einlegen. Maßgeblich für diese Entscheidung ist der Abgleich mit dem Verkehrswert zum Bewertungsstichtag. Unsere Sachverständigen bieten Prüfung zum Preis der üblichen Kosten in der Verkehrswertermittlung an (s. Kosten). Im Honorar enthalten ist ein gebundenes Exemplar in Farbe.
Relevante Dokumente & Unterlagen für die Erstellung eines Angebots wie z.B. Eckdaten, Grundrisse, Schnitte, Lageplan, Baubeschreibung oder auch aktuelle Zustandsbilder können Sie bei der Online Anfrage als Bild oder pdf.-Datei direkt hochladen. Sie können auch einen gepackten ZIP Ordner benutzen. Jetzt UNVERBINDLICH ein Angebot anfordern !
Verschenken Sie kein Geld - vor allem nicht an das Finanzamt !
Aktuell können wir den Einheitswert oder den gemeinen Wert nach §198 BewG Ihrer Immobilie nach dem geltenden Modell der Grundsteuer sowie Ihrem aktuellen Feststellungsbescheid prüfen. Im Zuge der geplanten Grundsteuerreform sollten Sie auf die gesetzliche Änderungen bis 01.01.2025 vorbereitet sein.
Sie haben Fragen? Kostenlose Erstberatung unter 07222 / 50 20 995
KONTAKTAUFNAHME an Werktagen INNERHALB VON 24 STUNDEN !
Vertrauen Sie auf unser regionales Sachverständigen Netzwerk:
Lokale Gutachten UG unterstützt Sie in allen Belangen, rund um die Immobilie sei es eine Wertermittlung, Immobilienanalysen, Verkehrswertgutachten oder das Aufstellen von Modernisierungskosten durch unser Sachverständigen Netzwerk. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie!


