Vollgutachten nach §194 BauGB
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ?
Dann sind Sie bei unseren Partner und Sachverständigen genau richtig, die Erstellung und Plausibilisierung von Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB beruht auf große Erfahrung bei uns im Netzwerk !
Unsere Partner erstellen Verkehrswertgutachten bevorzugt von Wohn- oder gemischt genutzten Immobilien; wie u.a. Häuser (EFH, DHH, RMH, REH, ZFH und MFH) Wohnungen und Grundstücke vorwiegend für den privaten Wohnbereich. Die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Gewerbe- & Industrieimmobilien ist auf Anfrage möglich.
Die meisten Immobilieneigentümer haben den Wunsch nach Diskretion. Dies hat ganz unterschiedliche Beweggründe. Es gibt aber eine Vielzahl von Gründen warum ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB benötigt wird: Scheidung, Heirat, Erbe, Familienstreitigkeiten, Todesfälle, Arbeitsplatzwechsel, Kauf- oder Verkauf einer Immobilie oder steuerliche Gründe. Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten erhalten Sie zunächst ein Angebot (s. Kosten) inkl. einem detaillierten Auskunftsbogen von einem lokalen Sachverständigen. Sie können auch hier direkt über unseren Online Shop ein entsprechendes Angebot jetzt KOSTENLOS anfragen.
Damit der regionale Sachverständige für Sie tätig wird, müssen Sie sein Angebot annehmen, dass wir vom Sachverständigen an Sie weiterleiten. Die Annahme erfolgt durch Erklärung uns gegenüber und Bezahlung der Vorschussrechnung des Sachverständigen. Aus administrativen Gründen wird dieser Vorschuss an uns entrichtet. Erst nach dem Eingang des Vorschusses 25% aus dem Bruttoangebot wird der zuständige Sachverständige für Sie tätig.
Es findet zunächst ein Vor-Ort-Termin statt, wo sich der Sachverständige einen Überblick zur Immobilie sowie den Unterlagen verschaffen kann. Unterlagen welche Ihnen nicht vorliegen, können über Vollmachten angefordert werden. Sobald alle Unterlagen vollständig sind und die Recherche abgeschlossen sind, erhalten Sie Ihr Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB innerhalb dem vereinbarten Zeitrahmen und ein gebundenes Exemplar in Farbe. (hier Anfrage stellen)
Relevante Dokumente & Unterlagen für die Erstellung eines Angebots wie z.B. Eckdaten, Grundrisse, Schnitte, Lageplan, Baubeschreibung oder auch aktuelle Zustandsbilder können Sie bei der Online Anfrage als Bild oder pdf.-Datei direkt hochladen. Sie können auch einen gepackten ZIP Ordner benutzen. Jetzt UNVERBINDLICH ein Angebot anfordern !
Unsere Partner erstellen Verkehrswertgutachten bevorzugt von Wohn- oder gemischt genutzten Immobilien; wie u.a. Häuser (EFH, DHH, RMH, REH, ZFH und MFH) Wohnungen und Grundstücke vorwiegend für den privaten Wohnbereich. Die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Gewerbe- & Industrieimmobilien ist auf Anfrage möglich.
Die meisten Immobilieneigentümer haben den Wunsch nach Diskretion. Dies hat ganz unterschiedliche Beweggründe. Es gibt aber eine Vielzahl von Gründen warum ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB benötigt wird: Scheidung, Heirat, Erbe, Familienstreitigkeiten, Todesfälle, Arbeitsplatzwechsel, Kauf- oder Verkauf einer Immobilie oder steuerliche Gründe. Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten erhalten Sie zunächst ein Angebot (s. Kosten) inkl. einem detaillierten Auskunftsbogen von einem lokalen Sachverständigen. Sie können auch hier direkt über unseren Online Shop ein entsprechendes Angebot jetzt KOSTENLOS anfragen.
Damit der regionale Sachverständige für Sie tätig wird, müssen Sie sein Angebot annehmen, dass wir vom Sachverständigen an Sie weiterleiten. Die Annahme erfolgt durch Erklärung uns gegenüber und Bezahlung der Vorschussrechnung des Sachverständigen. Aus administrativen Gründen wird dieser Vorschuss an uns entrichtet. Erst nach dem Eingang des Vorschusses 25% aus dem Bruttoangebot wird der zuständige Sachverständige für Sie tätig.
Es findet zunächst ein Vor-Ort-Termin statt, wo sich der Sachverständige einen Überblick zur Immobilie sowie den Unterlagen verschaffen kann. Unterlagen welche Ihnen nicht vorliegen, können über Vollmachten angefordert werden. Sobald alle Unterlagen vollständig sind und die Recherche abgeschlossen sind, erhalten Sie Ihr Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB innerhalb dem vereinbarten Zeitrahmen und ein gebundenes Exemplar in Farbe. (hier Anfrage stellen)
Relevante Dokumente & Unterlagen für die Erstellung eines Angebots wie z.B. Eckdaten, Grundrisse, Schnitte, Lageplan, Baubeschreibung oder auch aktuelle Zustandsbilder können Sie bei der Online Anfrage als Bild oder pdf.-Datei direkt hochladen. Sie können auch einen gepackten ZIP Ordner benutzen. Jetzt UNVERBINDLICH ein Angebot anfordern !
Hier Muster Vollgutachten herunterladen:
Für ein ca. 50-120 seitiges Vollgutachten (inkl. Anlagen) können Sie jetzt online über unseren zertifizierten GUTACHTEN SHOP ein unverbindliches Angebot anfragen. Das Vollgutachten erhalten Sie nach dem Ortstermin in ca. 3-4 Wochen !
Ein gerichtsfestes Vollgutachten nach §194 BauGB und enthält alle wesentlichen Punkten der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) in sehr detaillierter Form und Ausführung. Es werden alle amtlichen benötigten Auskünfte seitens der Behörden eingeholt. Das Vollgutachten enthält eine ausführliche Beschreibungen der Immobilie und alle Rechenschritte und Verfahren werden im Detail beschrieben u.a. auch mit Verweisen aus der aktuellen Rechtsprechung und juristischen Entscheidungen aus Gerichtsurteilen.
Ein Muster Vollgutachten finden Sie links und laden es durch anklicken auf das Bild als pdf.-file einfach herunter.
Ein gerichtsfestes Vollgutachten nach §194 BauGB und enthält alle wesentlichen Punkten der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) in sehr detaillierter Form und Ausführung. Es werden alle amtlichen benötigten Auskünfte seitens der Behörden eingeholt. Das Vollgutachten enthält eine ausführliche Beschreibungen der Immobilie und alle Rechenschritte und Verfahren werden im Detail beschrieben u.a. auch mit Verweisen aus der aktuellen Rechtsprechung und juristischen Entscheidungen aus Gerichtsurteilen.
Ein Muster Vollgutachten finden Sie links und laden es durch anklicken auf das Bild als pdf.-file einfach herunter.
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Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB (Definition)
"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Nutzen Sie unsere vielfältigen Kontakte durch unser Netzwerk sowie unseren professionellen Sachverstand in der Region für sich. Verkehrswertgutachten für Immobilien werden häufig in Auftrag gegeben von Käufer-/Verkäufer, Erben, bei Scheidungsauseinandersetzungen, Familienstreitigkeiten, usw. ... !
Nutzen Sie unsere vielfältigen Kontakte durch unser Netzwerk sowie unseren professionellen Sachverstand in der Region für sich. Verkehrswertgutachten für Immobilien werden häufig in Auftrag gegeben von Käufer-/Verkäufer, Erben, bei Scheidungsauseinandersetzungen, Familienstreitigkeiten, usw. ... !
Vertrauen Sie auf unser regionales Sachverständigen Netzwerk:
Lokale Gutachten UG unterstützt Sie in allen Belangen, rund um die Immobilie sei es eine Wertermittlung, Immobilienanalysen, Verkehrswertgutachten oder das Aufstellen von Modernisierungskosten durch unser Sachverständigen Netzwerk. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie!


