Anfrage: Steuergutachten & Beleihungswertermittlung


Sie benötigen den Beleihungswert oder den Einheitswert Ihrer Immobilie ?

Sie möchten sich im Zuge einer Finanzierung über den Beleihungswert Ihrer Immobilie informieren oder möchten Einspruch zum Feststellungsbescheid des Finanzamts erheben ?

Die Ermittlung des Beleihungswertes gemäß §16 PfandGB sowie des Einheitswertes Ihrer Immobilie zur steuerlichen Wertermittlung bieten unsere Partner vorwiegend für Wohnimmobilien an: u.a. für Häuser (EFH, DHH, RMH, REH, ZFH und MFH), Wohnungen und Grundstücke.

Rechtsgrundlage der Beleihungswertermittlung ist das Pfandbriefgesetz gemäß §16 Abs. 2 Satz 1 u. 2. Seit 2006 gilt bei der Beleihung von Immobilien die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), deren Anwendung bei Kreditinstituten zur Pfandbrieffestsetzung üblich ist. Die Kostenansätze für eine Beleihungswertermittlung orientieren sich an den Kosten für ein Vollgutachten oder Kurzgutachten und belaufen sich wie folgt.
Auf Bundesebene wurde Ende 2019 ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Beim neuen Bundesmodell fließen in die Berechnung der Grundsteuer der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein.

Für die Umsetzung gilt eine Frist bis 2024, ab 01.01.2025 muss die reformierte Grundsteuer bundesweit angewandt werden. Jedes Bundesland kann jedoch vom Bundesmodell abweichen. In Baden-Württemberg z.B. basiert man sich dagegen im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem regionalen Bodenrichtwert.
Daher kann es durchaus sinnvoll sein, gegen den Feststellungsbescheid zum Einheitswert oder den gemeinen Wert nach §198 BewG Ihrer Immobilie seitens des Finanzamts Einspruch einzulegen. Maßgeblich für diese Entscheidung ist der Abgleich mit dem Verkehrswert zum Bewertungsstichtag. Unsere Partner bieten Prüfung und Gutachten z.B. nach HonRIB an (s. Kosten).

Sie haben Fragen? Kostenlose Erstberatung unter 07222 / 50 20 995

KONTAKTAUFNAHME an Werktagen INNERHALB VON 24 STUNDEN !
  • Schritt 1: Allgemein
    Schritt 2: Details
    Schritt 3: Anfrage
    5 %

    Für welche Art von Immobilie benötigen Sie den Beleihungswert oder Einheitswert?

  • Wohnung | Schritt 2: Details
    Schritt 1: Allgemein
    Schritt 2: Details
    Schritt 3: Anfrage
    55 %

    Wie groß ist die Wohnfläche der Wohnung?

    < 50 m²
    > 500 m²
    250 m²
  • Haus | Schritt 2: Details
    Schritt 1: Allgemein
    Schritt 2: Details
    Schritt 3: Anfrage
    55 %

    Wie groß ist die Wohnfläche des Hauses?

    < 50 m²
    > 500 m²
    250 m²
  • Mehrfamilienhaus | Schritt 2: Details
    Schritt 1: Allgemein
    Schritt 2: Details
    Schritt 3: Anfrage
    55 %

    Wie groß ist die Wohnfläche des Hauses?

    < 50 m²
    > 500 m²
    250 m²
  • Grundstück | Schritt 2: Details
    Schritt 1: Allgemein
    Schritt 2: Details
    Schritt 3: Anfrage
    55 %

    Wie groß ist die Fläche des Grundstücks?

    < 50 m²
    > 500 m²
    350 m²
  • Wohnung | Schritt 3: Anfrage
    Haus | Schritt 3: Anfrage
    Mehrfamilienhaus | Schritt 3: Anfrage
    Grundstück | Schritt 3: Anfrage
    Schritt 1: Allgemein
    Schritt 2: Details
    Schritt 3: Anfrage
    100 %

    Fast geschafft.
    Für die Anfrage benötigen wir noch Ihre Kontaktdaten.

    * Pflichtfelder

Vertrauen Sie auf unser regionales Sachverständigen Netzwerk:

Lokale Gutachten UG unterstützt Sie in allen Belangen, rund um die Immobilie sei es eine Wertermittlung, Immobilienanalysen, Verkehrswertgutachten oder das Aufstellen von Modernisierungskosten durch unser Sachverständigen Netzwerk. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie!
* Pflichtfelder